ngklein

Informationen zur Ausbildung ehrenamtlicher BeraterInnen beim Kinder- und Jugendtelefon

Das Kinder- und Jugendtelefon ist ein anonymes Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche aller Altersstufen. Es ist über die bundesweit einheitliche kostenfreie Nummer 0800 -111 0 333, Montag bis Freitag von 14 bis 20 Uhr zu erreichen.

Bereitgestellt wird das Angebot vom Kinderschutzbund und der Nummer gegen Kummer e.V.

Die Qualitätsstandards sind durch regelmäßige Teilnahme an der monatlichen Supervision und an den mindestens zwei Mal jährlich angebotenen Fortbildungen sichergestellt. Der DKSB Orts- und Kreisverband Marburg-Biedenkopf e.V. garantiert die Einhaltung der Rahmenrichtlinien und Qualitätsstandards für das örtliche Kinder- und Jugendtelefon.

Ausbildungsinhalte:

BESONDERHEIT DER TELEFONISCHEN BERATUNG

  • Möglichkeit und Grenzen der telefonischen Beratung
  • Handlungsrepertoire für schwierige Anrufe
  • Krisenintervention am Telefon
  • Bedeutung der Zusicherung von Anonymität und Schweigepflicht

GESPRÄCHSFÜHRUNG

  • humanistische Grundhaltung
  • partnerzentrierte Gesprächsführung nach Rodgers
  • vorbehaltloses, offenes Zuhören
  • lösungsorientierte Beratung

GESPRÄCHSTECHNIKEN

  • aktives, reflektierendes Zuhören
  • Paraphrasieren
  • Frageformen
  • Strukturieren

KOMMUNIKATIONSPSYCHOLOGIE

  • Kommunikationsverhalten
  • verbale und nonverbale Kommunikation
  • Eigen- und Fremdwahrnehmung

TÄTIGKEITSBEZOGENE SELBSTERFAHRUNG

  • Bewusstheit der eigenen Gefühle, der persönlichen Einstellungen und Verhaltensweisen
  • Erkennen der eigenen Normen und Werte und deren Relevanz für die Beratung
  • Helfermotivation
  • Verständnis von Übertragung und Gegenübertragung

ENTWICKLUNGSPSYCHOLOGIE DES KINDES- JUGENDALTERS

  • psychische und physische Entwicklung
  • Sexualität und Aufklärung
  • Entwicklungsaufgaben in der Pubertät

INFORMATIONSVERMITTLUNG

  • Kenntnis der sozialen Infrastruktur und Weitervermittlungsmöglichkeiten
  • einzelne Problembereiche wie Suizid, Drogen und Alkohol, Gewalt, Missbrauch, Trennung usw.

Methodisch werden die Inhalte erarbeitet und vermittelt in Einzel- Paar- und Gruppenarbeit, durch Rollen­spiele, Arbeitsblätter, Medien, Interaktionsspiele und -übungen, Diskussionen im Plenum, Inputs und Referate der TeilnehmerInnen, der Ausbilderin, sowie externer Fachpersonen.

  • Der DKSB bietet den ehrenamtlichen Beraterinnen:Qualifizierte Ausbildung
  • Ausbildungszertifikat
  • Bescheinigung über geleistete Dienste am KJT
  • kostenlose bedarfsorientierte Fortbildungen
  • kostenlose monatliche Supervision
  • „Handwerkszeug“ in Form von Fachbüchern, Nachschlagewerken und Texten zu speziellen Themen
  • kostenlose Mitgliedschaft im DKSB (auf Wunsch) mit Zustellung der vierteljährlich erscheinenden Verbandszeitschrift KSA für die Zeit der ehrenamtlichen Mitarbeit
  • Haftpflicht, Unfall- und Reisewegversicherung während der ehrenamtlichen Arbeit
  • Möglichkeit der Mitarbeit bei Struktur und Organisation des Marburger KJT
  • Beteiligung an Aktivitäten und Projekten des Marburger Kinderschutzbundes
  • Von den ehrenamtlichen Beraterinnen erwartet der DKSB Verantwortungsübernahme bei den folgenden Punkten:
  • Einhaltung der Ausbildungsvereinbarung in allen Punkten
  • Einhaltung der Verschwiegenheitsverpflichtung – ein Verstoß dagegen kann die Auflösung des Tätigkeitsverhältnisses beim DKSB, ggf. sogar Schadenersatzansprüche nach § 203 StGb. zur Folge haben
  • Ableistung der zugesagten Dienste (nach Ausbildungsabschluss mindestens 25 Dienste innerhalb von 12 Monaten, Montag bis Samstag zwischen 14 und 20 Uhr)
  • rechtzeitige Information über Verhinderung sowohl bei Supervision und Fortbildung als auch bei Telefondienst (Bemühungen um Ersatz über die Springerliste
  • regelmäßige Teilnahme an der Supervision (siehe bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinien der Nummer gegen Kummer e.V.)
  • Hospitanten begleiten, bzw. Patenschaften für Neueinsteiger übernehmen
  • Co-Beratungsdienst (= Dienst zusammen mit kritisch reflektierender erfahrener Mitberaterin)
  • Entrichtung der Unkostenbeteiligung an den Ausbildungskosten von 150 Euro vor Beginn der Ausbildung