Hier finden Sie unsere Vorgehensweise bei Insanspruchnahme der
Insoweit erfahrene Fachkräfte (ISEF)
im Falle des Verdachtes auf eine Kindeswohlgefährdung nach § 8a und 8b SGB VIII (KJHG) und § 4 KKG für Fachkräfte innerhalb der Stadt Marburg:

1. Terminvereinbarung
Zu unseren Sprechzeiten (Montag und Mittwoch 9-12 Uhr und Donnerstag 14-16 Uhr) ist eine Beraterin persönlich anwesend. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet. Dieser, sowie unsere Email (beratung(at)kinderschutzbund-marburg.de) werden täglich mehrmals überprüft, so dass Sie meist am selben Tag eine Antwort erhalten. Beratungstermine werden so schnell wie möglich, spätestens innerhalb einer Woche, vergeben. (Tel. 0 64 21-6 71 19)

2. Vorbereitung
Es ist günstig, die vorhandenen Informationen und Unterlagen (Fallverläufe, Gesprächsnotizen etc.) während der Beratung zur Hand zu haben. Hier ist allerdings darauf zu achten, dass die Informationen nur anonymisiert bzw. pseudonymisiert an uns weitergegeben werden dürfen.

3. Phasen des Beratungsprozesses
Die Einschätzung von Gefährdung ist meist keine einmalige Bewertung, sondern prozessorientiert.
Typische Phasen dieses Prozesses sind:
- Orientierung (Informationssammlung und Erstbewertung)
- Beziehungsaufnahme vorbereiten (Eltern und Kinder/Jugendliche einbeziehen und auf Hilfe hinwirken)
- Prozessorientierte Bewertung (Akute Gefährdung einschätzen, Gefährdungsprognose erstellen und Hilfeideen entwickeln)
Die Anzahl der Beratungen ist nicht vorgegeben. Je nach Fall kann ein Gespräch ausreichend oder es können auch mehrere Gespräche notwendig sein, um die Einschätzung abzuschließen. Als unabhängige und nicht persönlich in den Hilfeprozess involvierte Beraterinnen besteht unsere Aufgabe darin, Ihnen zu mehr Einschätzungs- und Handlungssicherheit zu verhelfen.

Ulrike Schütz und Katharina Grundel